Unsere Beratungsgebiete
Erfahren Sie mehr über die Rechtsgebiete von unserer Patentrechtskanzlei
Ihre Boutique-Patentanwaltskanzlei für den deutschen Mittelstand. Unsere seit vielen Jahrzehnten bestehende und auch weit über die norddeutsche Region hinaus renommierte Patentanwaltskanzlei in Hannover hat sich in den letzten Jahren bewusst auf den deutschen Mittelstand konzentriert, mit der tiefen Überzeugung, dass wir die so wichtigen Ressourcen unseres Wohlstandes durch unsere hochspezialisierte Arbeit fördern, da der deutsche Mittelstand ja bekannterweise mit eine der tragenden Säulen unserer Wirtschaft ist.
Schutzrechte stellen für technologie-basierte Firmen in sehr vielen Fällen wertvolle Assets dar, wobei dies auch insbesondere für mittelständische Unternehmen gilt, die im Idealfall als hidden champions mit der Spezialisierung ihrer Produkt- und Dienstleistungsportfolios in den jeweiligen Märkten nahezu immer einen entsprechenden technologischen Schutz in Form von Patenten benötigen. Der nationale wie internationale Wettbewerb gebietet dieses einfach, frei nach dem inhärenten Motto: wer nichts erfindet, der verschwindet; wer nichts patentiert, der verliert.
Wir haben im Laufe von vielen Jahren eine besondere Art der Ausarbeitung von Patentanmeldungen entwickelt, die in vielen Fällen dazu führt, dass der Schutzbereich erteilter Patente für die Praxis ausreichend hoch ist und die häufig bestehenden wichtigen Einzelaspekte der Erfindungen parallel zueinander geschützt sind. Unser Ansatz ist eine behutsame Abwägung von möglichst breitem Schutzbereich, allerdings immer unter Abschätzung möglicher Erteilungschancen bei vorbekanntem Stand der Technik und gleichzeitigem Herausarbeiten und Beanspruchen von verschiedenen für die Erfindung essentiellen Einzelaspekten, falls gegeben.
In vielen Fällen besteht eine Erfindung nicht nur aus einem sehr wichtigen Aspekt sondern aus mehreren wichtigen Einzelaspekten. Gerade für mittelständische Unternehmen hat sich diese Art der Ausarbeitung von Patentanmeldungen häufig sehr segensreich bewährt, da mittelständische Unternehmen besonders auf einen praxisrelevant bezogen breiten Schutzbereich auf der einen Seite bei exzellenter, nämlicher multipler, Aufstellung gegen Angriff Dritter auf der anderen Seite angewiesen sind, um eine profunde Schutzrechtsgrundlage für deren häufig hohe technologische Spezialisierung aufzustellen.
Patente
Im allgemeinen werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, einen technischen Charakter aufweisen und gewerblich anwendbar sind. Bei einem Patent handelt es sich um ein insbesondere auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüftes technisches Schutzrecht.
Um ein Patent zu erhalten, muss zunächst eine Anmeldung bei einem hierzu zuständigen Amt eingereicht werden. Soll der Schutz für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München ausreichend. Im Prüfungsverfahren entscheidet sich schließlich, in welchem Umfang das Patent erteilt wird.
Um auch außerhalb Deutschlands Schutz zu erlangen, beispielsweise um gegen die Herstellung und den Vertrieb der Produkte in anderen Ländern vorgehen zu können, besteht die Möglichkeit, ein Europäisches Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) in München anzumelden. Dadurch kann nach erfolgreichem Prüfungsverfahren Schutz für eine Vielzahl europäischer Länder (und weiterer Erstreckungsstaaten) erlangt werden. Auch einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz und die Türkei gehören dem EPÜ an. Während das Verfahren bis zur Erteilung einheitlich vor dem Europäischen Patentamt erfolgt, kann das Europäische Patent („Bündelpatent“) nach der Erteilung in den gewünschten Ländern nationalisiert werden. In diesen Ländern hat das Patent dann dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent.
Seit kurzem ist ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (auch EU-Patent genannt) wählbar, welches nach der Erteilung in großen Teilen im Gebiet der Europäischen Union einheitliche Gültigkeit innehat.
Somit ist es nach einer entsprechenden europäischen Patenterteilung möglich, parallel sowohl ein EU-Patent als auch weitere nationale Teile von Ländern, die nicht Mitglied der EU oder des EU-Patentabkommens sind (beispielsweise: Schweiz, Türkei, Großbritannien, Spanien), zu wählen.
Um ein Patent in den USA, China oder zahlreichen anderen Ländern zu erhalten, kann abgesehen von unmittelbaren nationalen Anmeldungen auch eine Internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) eingereicht werden. Das PCT-Verfahren besteht aus einer internationalen Phase, in der die PCT-Anmeldung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird, so dass der Anmelder das kommentierte Recherchen-Ergebnis bewerten kann, um zu entscheiden, ob die laufende PCT-Anmeldung fortgeführt werden soll. Hierbei werden nach Ablauf von in der Regel 30 Monaten ab Prioritätsdatum der Erstanmeldung die sogenannten nationalen und regionalen Phasen (also der Weiterverfolgung in den gewünschten Ländern (beispielsweise: USA) und Regionen (beispielsweise: Europa) eingeleitet. In diesen dann folgenden Prüfungsverfahren prüfen die zuständigen Patentämter unter Berücksichtigung der in der internationalen Phase durchgeführten Recherche (nebst Kommentierung) die entsprechende Patentanmeldung.
Vorteile einer Patentanmeldung
Ein Patent bzw. eine erfolgreiche Patentanmeldung bietet zahlreiche Vorteile:
- In der Regel und falls gewünscht eine Schutzdauer von sage und schreibe 20 Jahren!
- Das Patent kann für Werbezwecke genutzt werden (beispielsweise durch einen Verweis auf das bestehende Schutzrecht).
- Ein Patent bietet einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, da durch das Monopolrecht eine starke Marktposition entstehen kann. Dies ermöglicht häufig auch höhere Preise für Ihre Produkte, da die patentgeschützten Entwicklungen vor Nachahmern geschützt werden.
- Bei einer Patentverletzung durch Dritte kann von diesen verlangt werden, künftige Verletzungen zu unterlassen, Schadensersatz zu zahlen sowie die Verkaufszahlen, die Herkunft und die Vertriebswege offenzulegen.
- Durch ein Patent kann der Wert Ihres Unternehmens erhöht werden.
- Die Lizenzierung oder die Veräußerung eines Patents ist möglich.
kurze Darstellung wichtiger Aspekte unserer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Patente:
- Ausarbeitung und Anmeldung nationaler, regionaler und internationaler Patente
- Dezidierte Analyse von Prüfungsbescheiden und Beantwortung dieser Prüfungsbescheide zur weiteren Verteidigung und Weiterverfolgung vor den einzelnen Patentämtern
- Einspruchsverfahren
- Patente und Patentanmeldungen aufrechterhalten mittels Überwachung und Zahlung von entsprechenden Verlängerungsgebühren
- Aktualisierung der entsprechenden Patentregister bei insbesondere Inhaber- oder Ortswechsel
Außerforensische und gerichtliche Vertretung (insbesondere Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen) durch Patentanwalt und aus unserem internationalen Netzwerk von uns sorgfältig ausgesuchten externen Rechtsanwalt:
- Berechtigungsanfragen an Wettbewerber
- Abmahnungen wegen Patentverletzungen sowie Erstellen von Unterlassungserklärungen
- Einstweilige Verfügungen wegen Patentverletzungen
- Patentverletzungsklagen
- Patentnichtigkeitsklagen
Allgemeine Dienstleistungen:
- Patentberatung und Ausarbeitung von Patentanmeldungen
- Recherche zum Stand der Technik (ausschließlich durch hochspezialisierte Recherche-Institute) im Vorfeld einer Patentanmeldung oder zur Vorbereitung eines Einspruchsverfahrens/Nichtigkeitsverfahrens
- Recherche nach Schutzrechten zur Beurteilung möglicher Verletzungen (bei geplanten oder laufenden Produktentwicklungen oder für freedom-to-operate)
- Verletzungsgutachten
- Patentüberwachung von Wettbewerbern und relevanten technischen Gebieten
- Patentlizenzverträge
Marken
Als Marke können z.B. die Namen von Unternehmen (Firma), Logos oder Produktnamen angemeldet werden, sofern diese geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Vor der Eintragung einer Marke prüft das zuständige Amt, ob so genannte absolute Schutzhindernisse vorliegen. Hierbei wird unter anderem festgestellt, ob die Marke lediglich beschreibend ist oder ein Freihaltebedürfnis besteht.
Nicht geprüft wird hingegen, ob es noch andere identische oder ähnliche Marken gibt (relative Schutzhindernisse). Jedoch kann von einem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Markeneintragung Widerspruch gegen die Eintragung erhoben werden.
Die wichtigsten Markenformen sind Wortmarken, Bildmarken sowie Wort-/Bildmarken. Wortmarken bestehen dabei etwa aus Wörtern, Zahlen oder Buchstaben. Demgegenüber können graphische Gestaltungen als Bildmarken geschützt werden. Kombinationen aus Wort- und Bildbestandteilen werden als Wort-/Bildmarken bezeichnet.
Die Registrierung einer Marke erfolgt stets für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen gemäß einer internationalen Klassifikation Bei der Auswahl der richtigen Klassen für die Waren- und Dienstleistungen und insbesondere der Formulierungen innerhalb dieser Klassen müssen die Besonderheiten des jeweiligen Markenrechts berücksichtigt werden, um Fehler und unnötige Beanstandungen zu vermeiden. Dies erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und markenrechtlichem Wissen.
In der Regel wird Markenschutz durch eine Markenanmeldung bei einem hierfür zuständigen Amt erreicht. Durch eine Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München (Markenregistrierung) kann ein auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezogener Schutz erzielt werden.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante anzumelden, um Schutz für alle Länder der Europäischen Union zu erhalten.
Ferner kann ein Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) in Genf gestellt werden, um für zahlreiche wirtschaftlich interessante Länder (z.B. USA, China, Japan oder Indien) auf relativ einfache Weise Markenschutz über eine Internationale Marke zu erhalten.
Im Vergleich zu anderen Schutzrechten wie Patenten, oder Designs bietet eine Marke den großen Vorteil, dass ihre Schutzdauer zeitlich unbegrenzt möglich ist und sie beliebig oft verlängert werden kann. Zunächst erfolgt die Eintragung in der Regel für zehn Jahre. Anschließend kann diese kostenpflichtig beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Marke muss jedoch in vielen Ländern, anders als beispielsweis ein Patent, innerhalb eines gewissen Zeitraums benutzt werden.
Eine erfolgreiche Markenanmeldung bietet zahlreiche Vorteile:
Bei Anmeldung und Aufrechterhaltung (Verlängerung) sind Marken verhältnismäßig kostengünstig.
Da eine Marke meist relativ schnell in das Register eingetragen wird, kann innerhalb kurzer Zeit Schutz erlangt werden.
Es ist ein zeitlich unbegrenzter Markenschutz möglich.
Verschiedene Markenformen ermöglichen es, unterschiedliche Elemente von Logos (oder auch Produkten) schützen zu lassen.
Eine Marke kann für Werbezwecke genutzt werden (beispielsweise mit dem ® hinter der Marke).
Bei einer Markenverletzung durch Dritte kann von diesen z.B. verlangt werden, künftige Verletzungen zu unterlassen, Schadensersatz zu zahlen sowie die Verkaufszahlen, die Herkunft und die Vertriebswege offenzulegen. Ferner kann ein Vernichtungsanspruch bezüglich der widerrechtlich gekennzeichneten Waren bestehen.
Durch eine rechtzeitige, eigene Markenanmeldung kann beispielsweise gegen Dritte vorgegangen werden, wenn diese das von Ihnen genutzte Zeichen selbst als Marke anmelden. Ein Mitbewerber könnte Ihnen andernfalls unter Umständen sogar verbieten, dass Sie Ihr Zeichen weiterverwenden.
Eigene Marken können auch an Dritte lizenziert werden.
Kurze Darstellung wichtiger Aspekte unserer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Marken:
- Vorab-Analyse der jeweiligen Markenabbildung und Erstellung eines dezidierten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zur Definition, für was Markenschutz begehrt wird
- Anmelden von nationalen, regionalen und internationalen Marken (z.B. Deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante, Internationale Marke / IR-Marke bei der WIPO in Genf)
- Widerspruchsverfahren
- Löschungsverfahren (z.B. wegen Nichtbenutzung)
- Markenverlängerungen
- Marken aufrechterhalten mittels Überwachung und Zahlung von entsprechenden Verlängerungsgebühren
- Aktualisierung der entsprechenden Markenregister bei insbesondere Inhaber- oder Ortswechsel
Außerforensische und gerichtliche Vertretung (insbesondere Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen) durch Patentanwalt und aus unserem internationalen Netzwerk von uns sorgfältig ausgesuchten externen Rechtsanwalt:
- Berechtigungsanfragen an Wettbewerber
- Abmahnungen wegen Markenverletzungen sowie Erstellen von Unterlassungserklärungen
- Einstweilige Verfügungen wegen Markenverletzungen
- Markenverletzungsklagen
- Markenlöschungsverfahren und -klagen
Allgemeine Dienstleistungen:
- Markenberatung und Ausarbeitung von Markenanmeldungen
- Entwicklung von Marken-Portfolios
- Recherche nach älteren, potentiell relevanten Marken Dritter (ausschließlich durch hochspezialisierte Recherche-Institute) im Vorfeld einer Markenanmeldung
- Recherche nach Schutzrechten zur Beurteilung möglicher Verletzungen (bei geplanten oder laufenden Marken-Entwicklungen oder für freedom-to-operate)
- Verletzungsgutachten
- Markenüberwachung von Wettbewerbern und relevanten Gebieten
- Markenlizenzverträge
- Abgrenzungsvereinbarungen zur außerforensischen Beilegung von potentiellen Markenkonflikten
Designs / Geschmacksmuster
Das Designrecht (DesignG) bezieht sich auf ästhetische Formschöpfungen, also die Form- und/oder Farbgestaltung von Produkten. Um schutzfähig zu sein, muss ein Design Neuheit und Eigenart aufweisen.
Bei einem Design handelt es sich in der Regel um ein ungeprüftes Schutzrecht, d.h. es wird nicht geprüft, ob das Design neu ist und Eigenart aufweist. Möglicher älterer Formenschatz wird erst bei einem Angriff auf das Design (im Zuge eines Löschungsverfahrens) relevant.
Neben einem deutschen Design besteht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum anzumelden, um Schutz für das Gebiet der Europäischen Union zu erhalten. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat für alle Mitgliedsstaaten der EU einheitliche Wirkung.
Um Schutz in Ländern außerhalb der Europäischen Union zu erhalten, besteht die Möglichkeit einer Internationalen Designanmeldung (Internationales Design) über das Haager Musterabkommen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Eine erfolgreiche Designanmeldung bietet zahlreiche Vorteile:
- Durch ein Design kann Schutz für die nichttechnischen Merkmale Ihres Produkts erlangt werden, die dem Patent- oder Gebrauchsmusterrecht nicht zugänglich sind.
- Die Schutzdauer ist bei deutschen Designs mit 25 Jahren relativ lang.
- Ein Design bietet einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, da durch das Monopolrecht eine starke Marktposition entstehen kann.
- Bei einer Designverletzung durch Dritte kann von diesen z.B. verlangt werden, künftige Verletzungen zu unterlassen, Schadensersatz zu zahlen sowie die Verkaufszahlen, die Herkunft und die Vertriebswege offenzulegen. Ferner kann ein Vernichtungsanspruch bezüglich der widerrechtlich gekennzeichneten Waren bestehen.
- Lizenzierung oder Verkauf eines Designs.
Kurze Darstellung wichtiger Aspekte unserer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Designs/Geschmacksmuster:
- Anmeldung nationaler, regionaler und internationaler Designs (z.B. Deutsches Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Internationales Design)
- Nichtigkeitsverfahren
- Verlängerungen
- Registeränderungen
Außerforensische und gerichtliche Vertretung (Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen) durch Patentanwalt mit aus unserem internationalen Netzwerk sorgfältig ausgesuchten Rechtsanwalt:
- Berechtigungsanfragen
- Abmahnungen wegen Designverletzungen sowie Unterlassungserklärungen
- Einstweilige Verfügungen wegen Designverletzungen
- Klagen wegen Designverletzungen
- Löschungsklagen
Allgemeine Dienstleistungen:
- Designberatung und Designentwicklung
- Designrecherchen (ausschließlich durch spezialisierte Dienstleister durchgeführt) nach älteren Rechten Dritter bzw. nach dem vorbekannten Formenschatz
- Designlizenzverträge
Mittelständische Unternehmen
Wir kennen die speziellen Anforderungen, die mittelständische Unternehmen in deren Wettbewerbsumfeld haben, nur zu gut, so dass gerade auch die nicht-forensische (also die außergerichtliche) Beratung einen großen Raum einnimmt, da in vielen Fällen diese Unternehmen oft praxisrelevante und „schlanke“ Lösungen anstreben, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Häufig ist es dann von Vorteil, wenn für einen wichtigen Erfindungskomplex die praxisrelevanten essentiellen Einzelaspekte in unterschiedlichen Schutzbereichen gleichgewichtig nebeneinander geschützt sind, um auch in solchen Fällen flexibler agieren zu können (oft werden nur einzelne Teilaspekte für außerforensische Vergleiche/Vertragslösungen herangezogen, um sich nicht unnötig ggf. einzuschränken und vom konkreten Konfliktfall nicht-berührte Teilaspekte außen vor zu lassen).
Wir beraten insbesondere mittelständische Unternehmen auf dem Gebiet von Schutzrechten, wobei Unternehmensinhaber und Entwicklungsleiter häufig unsere Ansprechpartner sind, um bei den unterschiedlichsten Fragestellungen aktiv wertvolle Hilfe zu leisten.
- Ansprechpartner für allgemeine wie spezielle Fragen rund um das vielfältige Gebiet von intellectual property
- Erarbeitung von (weltweiten) Schutzrechtsstrategien (Auswahl geeigneter IP-Rechte und Anmeldestrategien, IP-Strategieberatung, IP-Consulting) sowie Hilfe bei Umsetzung der jeweiligen „IP-Strategie“
- Unterstützung bei Aufbau eines IP-Portfolios sowie bei Optimierung weltweiter Schutzrechtsportfolios
- Begleitung von Neuentwicklungen von Identifizierung der Schutzmöglichkeiten bis zur rechtlichen Absicherung (z.B. Betreuung der Erfinder sowie ggf. Koordination mit externen Patentanwälten)
- Verwaltung von Schutzrechtsportfolios (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs / Geschmacksmuster, Domains usw.)
- Schutzrechtsrecherchen (z.B. Patentrecherchen, Markenrecherchen)
- Erstellung von Verletzungsgutachten
- Überwachung von Schutzrechten der Wettbewerber
- Unterstützung bei der Schutzrechtsbewertung
- Unterstützung bei finanzieller Verwertung von Schutzrechten (z.B. Verkauf oder Lizenzierung von Schutzrechten)
Patente und Gebrauchsmuster
Unsere Kanzlei kennt die Vor- und Nachteile von Patent- und Gebrauchsmustern. Wir wissen, welcher Rechtsschutz der richtige für Ihre Erfindung ist. Unser Team berät Sie gern umfassend und klärt Sie ausführlich auf in Sachen Schutzumfang, Anmeldungen, Erteilungen und Verlängerung von Schutzrechten.
Markenrecherche
Sie möchten eine Marke auf den Markt bringen, sind sich aber nicht sicher, ob es diese bereits gibt? Unsere Patentanwälte finden für Sie heraus, ob Ihre Marke nicht die Rechte Dritter verletzt.
Markenschutz
Lassen Sie es nicht zu, dass Dritte Ihre Logos, Markennamen und andere geistige Ideen stehlen! Mit einem eingetragenen Schutz können Sie Ihre Urheberschaft jederzeit nachweisen und den Diebstahl Ihres geistigen Eigentums verhindern. Unser Kompetenzteam hilft Ihnen, Ihre Marke zu schützen.
Designschutz
Im Bereich Designschutz können wir Ihnen viele Leistungen anbieten wie die Ausarbeitung und Einreichung von Geschmacksmusteranmeldungen, die Durchführung von Eintragungsverfahren bei den zuständigen Ämtern, Löschungsverfahren und die Auswertung von Geschmacksmusterrecherchen. Außerdem übernehmen wir die Geschmacksmusterbewertung und das Portfoliomanagement gern für Sie. Überdies führen wir forensische Tätigkeiten in Geschmacksmusterverletzungsverfahren für Sie durch und kümmern uns um die Kollisionsüberwachung von Geschmacksmustern.
IP-Recht für Existenzgründer
Sie haben eine Geschäftsidee und möchten ein Startup gründen? Bevor andere sich Ihre Idee zu Eigen machen, lassen Sie Ihre Rechte absichern. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum! Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Hinblick auf Schutzangelegenheiten und übernehmen die Anmeldung der Schutzrechte. Sollte jemand sich Ihres geistigen Eigentums ohne Zustimmung bedienen, vertreten wir Sie im Falle einer Schutzrechtsverletzung.
Support für Patentabteilungen
Ihnen fehlt professionelles Personal für Ihre Patentabteilung? Viele Aufgaben können Sie durch die Kooperation mit einem Patentanwalt bewerkstelligen, der über die nötigen Fachkenntnisse verfügt. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gern bei der Markenrecherche oder im Bereich der Schutzrechtsanmeldung.
Kennzeichen, insbesondere Marken
Unsere Patentanwälte helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Einreichung von Markenanmeldungen weltweit. Wir kümmern uns um die Eintragung bei den zuständigen Ämtern, führen Widerspruchs- und Lösungsverfahren durch sowie forensische Tätigkeiten in Markenverletzungsverfahren. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Bewertung von Marken, der Durchführung und Auswertung von Markenrecherchen, dem Marken-Portfoliomanagement und der Kollisionsüberwachung von Marken.
IP-Strategien
Wir planen und implementieren Schutzrechtsstrategien für Sie. Dabei berücksichtigen wir die betriebswirtschaftlichen Randbedingungen und Konzepte und stellen sie auf die jeweilige Marktsituation ein. Wir beraten Sie bei der Implementierung von Kontrollinstrumenten, um herauszufinden, ob Ihre IP-Strategien effizient sind. Ferner unterstützen wir Sie gern bei der schutzrechtsbezogenen Implementierung von betriebswirtschaftlichen Konzepten wie dem Angriff auf einen Wettbewerbsführer.
Softwareschutz
Sie haben eine Software entwickelt und wissen nicht, ob diese geschützt werden kann? Wir überprüfen für Sie die Schutzfähigkeit von softwarebezogenen Erfindungen und kümmern uns um die Ausarbeitung von Anmeldeunterlagen für Softwarepatente.
Lizenzen
Sie möchten Lizenzen für Ihre Produkte vergeben? Unsere Patentkanzlei arbeitet für Sie Lizenzverträge aus und überprüft diese auch, falls Sie bereits einen Vertrag vorliegen haben. Wir begleiten Sie gern zu Vertragsverhandlungen und führen diese für Sie durch. Außerdem kümmern wir uns um die Bewertung lizenzierender Schutzrechte.
Einspruch- und Nichtigkeitsverfahren
Wir führen Recherchen zur Vorbereitung eines Angriffs auf ein Patent durch und werten diese aus. Unsere Patentanwälte bewerten Ihre Erfolgschancen und bereiten Nichtigkeitsklagen und Einsprüche für Sie vor und reichen diese ein. Gern vertreten wir Ihr Anliegen vor dem zuständigen Amt oder Gericht.
Schutzrechtsverletzungen
Sie haben eine Schrift erhalten, in der Sie der Schutzrechtsverletzung bezichtigt wurden oder Ihr Schutzrecht wurde verletzt? Wir beurteilen, ob überhaupt eine Schutzrechtsverletzung vorliegt. Wir beraten Sie in Bezug auf schutzrechtsverletzungsfreie Alternativlösungen und führen für Sie den außergerichtlichen Schriftverkehr durch. In Schutzrechtsverletzungsverfahren vertreten wir Sie gern oder unterstützen Sie.
Arbeitnehmererfindung
Sie sind Arbeitnehmer und haben ein Produkt erfunden? Lassen Sie sich über Ihre Rechte, Pflichten und die Vergütung einer patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindung beraten. Unser Kompetenzteam aus Patentanwälten und fachübergreifenden Spezialisten hilft Ihnen dabei, Ihre Erfindung zu vergüten und ein Patent oder Gebrauchsmuster zu prüfen und einzureichen.
Verwandte Rechtsgebiete
Es gibt weitere Rechtsgebiete, bei denen die Patentrechtskanzlei von Dr. Herrguth Sie gern berät, unterstützt und vertritt wie die patentanwaltliche Beratung in Wettbewerbssachen, die mit Schutzrechten, Halbleiterschutzrechten und Sortenschutzrechten zusammenhängt.